Ärztekammer für OÖ würdigt besondere publizistische Arbeiten im Interesse des Gesundheitswesens
Linz - Bereits zum zweiten Mal vergibt die Ärztekammer für OÖ 2010 einen Preis in der Höhe von EUR 4.500 für besondere publizistische Arbeiten, die sich mit Fragen des Gesundheitswesens - insbesondere mit Bezug auf Oberösterreich - befassen.
Die Einreichung steht BerufsjournalistInnen sowie MitarbeiterInnen von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und FilmautorInnen sowie den MitarbeiterInnen der elektronischen Medien offen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
Eingereicht werden können journalistische Arbeiten, die im Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis zum 30. April 2010 veröffentlicht worden sind.
Die Einreichung der Arbeiten in zweifacher Ausfertigung kann durch den Autor / die Autorin (die AutorInnen) oder durch die in Betracht kommenden Redaktionen erfolgen. Eine Erklärung des Autors bzw. der Autorin (der AutorInnen) ist beizulegen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten MitarbeiterInnen im Titel oder in Fußnote oder sonst in geeigneter Weise genannt sind.
Für Hörfunkbeiträge können entweder das Manuskript in zweifacher Ausfertigung oder eine CD, für Fernsehbeiträge muss ein Videoband (VHS), eine DVD oder eine CD-Rom eingereicht werden.
Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur eventuellen Publikation der eingereichten Arbeiten im Mitgliedermagazin der Ärztekammer für OÖ, OÖ-ÄRZTE, verbunden.
Die Bewerbungen für den Pressepreis der Ärztekammer für OÖ sind bis zum 30. April 2010 in der Ärztekammer für OÖ, Öffentlichkeitsarbeit, 4020 Linz, Dinghoferstraße 4, mit dem Vermerk "Pressepreis der Ärztekammer für OÖ" formlos einzureichen.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Ärztekammer für OÖ bestellte Jury, wobei die Aufteilung des Preises auf mehrere gleichwertige Veröffentlichungen zulässig ist. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel zulässig. ...
Quelle: ots 1.2. 2010/ Ärztekammer für OÖ
Pressemeldung
Mit 1.1.2010 sind für Selbständige positive Neuerungen bei der Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge in Kraft getreten
Da die Einkünfte eines Unternehmers im Beitragsjahr noch nicht bekannt sind, sieht das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz für Unternehmer zuerst eine vorläufige Beitragsvorschreibung vor. Erst dann, wenn der Steuerbescheid des Beitragsjahres vorliegt, erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung.
Vorläufige Beitragsvorschreibung
Die vorläufige Beitragsgrundlage wird grundsätzlich auf Basis der Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres gebildet.
Beitragsgrundlage sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) laut dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung.
Die vorläufige Beitragsvorschreibung erfolgt allerdings auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage
* in den ersten drei Kalenderjahren oder
* in dem Fall, dass im drittvorangegangenen Jahr keine selbständige Erwerbstätigkeit
ausgeübt worden ist.
Neue Möglichkeit der Beitragsherabsetzung
Gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten kommt es vor, dass die Beitragsgrundlage im drittvorangegangenen Kalenderjahr höher war als im Beitragsjahr. Es ist daher vorauszusehen, dass die vorläufige Beitragsgrundlage den tatsächlichen Einkünften des Beitragsjahres nicht entsprechen wird. In diesen Fällen gab es bisher die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der vorläufigen Beiträge zu stellen.
In Zukunft ist es aber möglich, an Stelle der Stundung einen Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage zu stellen. Die Beiträge werden in diesem Fall auf Basis der glaubhaft gemachten voraussichtlichen Einkünfte des Beitragsjahres festgesetzt.
TIPP!
Der Antrag kann formlos bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden. Wir empfehlen die Vorlage „Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage wegen Verringerung der Einkünfte“ im Anhang als Upload. ...
Im Rahmen eines neuen Projektes möchte ein Konsortium aus ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, dem Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, respACT – austrian business council for sustainable development und der GPA-djp – Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck – Journalismus – Papier die Themen Vielfalt und Chancengleichheit in österreichischen Betrieben verankern. Gebündelte Expertise zum Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln wird interessierten UnternehmerInnen zur Verfügung gestellt, um diesen Prozess zu erleichtern.
Wir bieten interessierten UnternehmerInnen im Rahmen eines von der Europäischen Kommission (Progress) teilfinanzierten und von der Gemeinde Wien (MA17) unterstützten Projektes folgende Serviceleistungen an:
* Administration eines themenfokussierten Unternehmensnetzwerks Beratungsgespräche zur Umsetzung von mehr Chancengleichheit im Betrieb
* Seminare zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
* Diversitätstrainings
* Maßgeschneiderte Trainings nach Erforderlichkeit im Umsetzungsprozess
* Gemeinsame Erarbeitung eines Leitfadens für den Umgang mit Vielfalt und das Verwirklichen von Chancengleichheit im Betrieb
Möchten Sie in Ihrer Organisation/in Ihrem Unternehmen Chancengleichheit herstellen bzw. verbessern, Strategien zum Umgang mit Diversität erarbeiten bzw. weiterentwickeln. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am Projekt und an professioneller Unterstützung zur erfolgreichen Umsetzung von Diversitätsmanagement haben, melden Sie sich rasch an, da nur eine kleine Zahl von Unternehmen betreut werden kann.
Weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen finden Sie unter folgendem Link... ...
Quelle: ZARA-Newsletter 26.1.2010
Ordenspitäler laden Journalistinnen und Journalisten zur Teilnahme ein - Gesundheits-Berichterstattung boomt
Wien - Gesundheit und Wellness sind heute tragende Themen in der medialen Berichterstattung. Fragen der Finanzierung des Gesundheitssystems, einer Gesundheitsreform, aber auch neue Heilverfahren und Medikamente stehen immer öfter im Zentrum der journalistischen Arbeit in allen Mediengattungen.
Die Ordensspitäler Österreichs, die mit rund 20 Prozent der Krankenhausleistungen eine wesentliche Säule des heimischen Gesundheitswesens darstellen, tragen diesem Trend in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung Rechnung: "Gesundheitsjournalismus" soll gefördert werden.
Der "Österreichische Preis für Gesundheitsjournalismus" wird 2010 zum vierten Mal ausgeschrieben. Eingereicht werden können Arbeiten der Jahre 2008 und 2009 von in Österreich tätigen Journalistinnen und Journalisten, die sich mit Themen des Gesundheitswesens und insbesondere der Spitäler auseinandergesetzt haben. Die Einreichung kann durch die Journalistinnen/ Journalisten selbst oder durch Dritte erfolgen.
Eine hochrangige Jury mit Vertretern des öffentlichen Lebens des Gesundheitswesens und des Journalismus wird die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Dotiert ist der Preis mit Euro 5.000,00 er wird alle zwei Jahre vergeben.
Einreichungen können bis 8. März 2010 erfolgen, und zwar bei: Arbeitsgemeinschaft der Ordensspitäler Österreichs, 1010 Wien, Freyung 6/1/2/3.
Details über die Einreichung finden Sie unter www.ordensspitaeler.at
Informationsmaterial kann auch unter sk@superiorenkonferenz.at angefordert werden. ...
Quelle: ots 21.1.2010/ AG der Ordensspitäler Österreichs
Pressemeldung
Der Aufruf der ARGE DATEN, sich direkt in den parlamentarischen Prozess einzubringen zeigte unglaubliches Echo. Bis 19.1. gaben mehr als 120 Organisationen und Privatpersonen Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung ab. Alle Stellungnahmen sind auf der Parlamentsseite http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117/pmh.shtml nachzulesen.
Besonders erfreulich, sowohl bei den Privatpersonen, als auch bei den Organisationen gibt es eine Rekordbeteiligung.
Stellungnahme jetzt abgeben!
Es macht weiterhin Sinn eine Stellungnahme abzugeben. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Stellungnahmen sind formlos an das BMVIT und das Parlament zu richten. Am besten wird sie per eMail eingebracht. Es genügt die Angabe der Geschäftszahl BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009, die entsprechenden Mailadressen sind jd@bmvit.gv.at und begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at . Als Stellungnahme können eigene Argumente gebracht werden, es können Teile der ARGE DATEN - Stellungnahme verwendet werden (http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117_03/imfname_177168.pdf) oder es wird auf Stellungnahmen, die man unterstützen möchte verwiesen.[...] ...
Quelle: www.argedaten.at (20.01.2010)
Gesetz Pressemeldung
Verbindliche Zusagen der Kassen - 100 Mio. Euro aus Strukturfonds bei Einsparungen von 197 Mio. Euro vereinbart - keine Leistungskürzungen
Wien - Die Mitte Dezember von den Sozialversicherungsträgern vorgelegten und verbindlich gezeichneten Finanzziele für die Krankenkassen entsprechen den Vorgaben der Regierung. Das haben Finanzminister Josef Pröll und Gesundheitsminister Alois Stöger heute Montag gemeinsam festgestellt. Dementsprechend geben Finanz- und Gesundheitsminister heute grünes Licht für einen ambitionierten Konsolidierungskurs der Krankenkassen in den nächsten Jahren. Die Sozialversicherungsträger verpflichten sich, im Jahr 2010 Kostendämpfungen von 197 Mio. Euro zu erreichen, im Gegenzug erhalten sie die von der Regierung in Aussicht gestellten 100 Mio. Euro aus dem neu geschaffenen Kassenstrukturfonds.
Der Hauptverband und die Krankenversicherungsträger haben sich in einem umfassenden Konzept auf Finanzziele geeinigt, wobei jeder Träger ein Gesamtziel erreichen muss, welches sich aus Teilzielen in sechs Bereiche (Heilmittel, ärztliche Hilfe, Institute, Transportkosten, Heilbehelfe, Physiotherapeuten) zusammensetzt. Der "größte Brocken" bei den Kostendämpfungen wird der Bereich Heilmittel sein. Werden die Ziele erreicht, fließen die Gelder aus dem Kassenstrukturfonds. Das vom HV vorgelegte Konzept bindet alle KV-Träger mit ein, Gelder aus dem Kassenfonds bei Zielerreichung gibt es für die neun GKK. Die Aufteilung der Gelder erfolgt nach dem Versichertenanteil: die WGKK soll 23 Mio. Euro erhalten, die OÖGKK 17,5 Mio., die NÖGKK 17,3 Mio., die StGKK 13,8 Mio., die TGKK 8,3 Mio., die SGKK 6,5 Mio., die KGKK 6,3 Mio., die VGKK 4,5 Mio. und die BGKK 2,9 Mio.
Die nunmehrige Genehmigung der Ziele für 2010 löst den Zahlungsfluss der 100 Mio. Euro vom Gesundheitsministerium an den Hauptverband aus. Erreichen die Krankenkassen die ambitionierten Ziele, werden die Gelder aus dem Strukturfonds an die Gebietskrankenkassen ausgeschüttet - erstmals rückwirkend im Frühjahr 2011. ...
Quelle: ots 18.1.2010/ Bundesministerium für Gesundheit
Pressemeldung
Wien - Das neue Jahr bringt Änderungen für jene Personen, die auch in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz erwerbstätig sind oder waren bzw. auf die aus anderen Gründen die Freizügigkeitsrechte der EG anzuwenden sind. Ab 1. Mai 2010 werden nämlich, wie der Generaldirektor-Stellvertreter des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Herr Dr. Christoph Klein, ausführt, die derzeit anzuwendenden Verordnungen (EWG) Nr.1408/71 und Nr. 574/72 durch neue Verordnungen ersetzt, die sowohl für die Betroffenen als auch für die Finanzen der österreichischen Sozialversicherung sowie für die mit zwischenstaatlichen Verfahren beauftragten Einrichtungen (Sozialversicherungsträger und andere) bedeutende Verbesserungen zur Folge haben werden.
So können Grenzgänger/innen künftig auch als Pensionist/inn/en leichter eine Krankenbehandlung im ehemaligen Beschäftigungsstaat in Anspruch nehmen. Z.B. ein Pensionist, der in seiner aktiven Zeit zur Arbeit nach Deutschland gependelt ist, kann derzeit ohne spezielle Bewilligung ab Pensionsantritt nicht mehr den Arzt in Deutschland aufsuchen, bei dem er jahrelang in Behandlung war. Auf Grund der neuen Rechtslage kann erstens eine begonnene Behandlung - auch bei einer chronischen Erkrankung - weiter fortgesetzt werden; zweitens kann der Pensionist, wenn er mindestens zwei der letzten fünf Jahre vor Pensionsantritt als Grenzgänger in Deutschland beschäftigt war, generell bei seinem bisherigen Arzt bleiben. Damit wird eine langjährige Forderung der Grenzgängerverbände erfüllt.
Eine weitere Errungenschaft der neuen Verordnungen ist die Festlegung, dass die Verfahrensabwicklung zwischen den betroffenen Ländern zukünftig nicht mehr in Papierform, sondern im Wege eines elektronischen Datenaustausches erfolgen wird. Der elektronische Datenaustausch, der bis 1.5.2012 vollständig die Tonnen von Papierformularen ersetzen soll, die derzeit zwischen den Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen der ...
Quelle: ots 15.1.2010/ Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger
Pressemeldung
Sozial- und Gesundheitsberufe: Lohnniveau liegt ein Fünftel unter Durchschnitt
Wien - "Wenn man ernsthaft an einer Lösung des Kollektivvertragskonflikts im Gesundheits- und Sozialbereich interessiert ist, dann kann man nicht über die Interessen und Rechte der 80.000 Beschäftigten hinwegsehen. Die gute und qualitativ hoch stehende Betreuung und Pflege von Menschen wird längerfristig nur dann aufrechtzuerhalten sein, wenn die Leistung der Beschäftigten entsprechend honoriert wird", reagieren der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer, und der stv. Vorsitzende der Gewerkschaft vida, Willibald Steinkellner, auf die heutigen Äußerungen des Geschäftsführers des Fonds Soziales Wien (FSW), Peter Hacker.
"Die Beschäftigten im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich sind alles andere als SpitzenverdienerInnen. Ihr Einkommen liegt im Durchschnitt um ein Fünftel unter dem aller unselbstständig Beschäftigten. "Oft wird nur Teilzeit angeboten, zum Beispiel im Bereich der mobilen Betreuung und Pflege. Für viele der Beschäftigten ist es schwer, mit ihrem Lohn über die Runden zu kommen", erklärt Steinkellner. Deshalb sei auch das Verständnis dafür, dass Arbeitgeber und Politik von den Beschäftigten vollen Einsatz verlangen, bei der Entlohnung dann aber auf ihre Geldknappheit verweisen, enden wollend. "Ein Dankeschön allein reicht zum Leben nicht", sagt der Gewerkschafter.
"Der Verweis auf die Leistbarkeit der Betreuung und Pflege kann so nicht stehen gelassen werden. Die öffentliche Hand wird gut beraten sein, mehr in diesen Bereich zu investieren, weil es sich auch um einen wirtschaftlichen Zukunftsbereich handelt, in dem neue Arbeitsplätze entstehen. Im Übrigen fordern die Gewerkschaften nichts Utopisches, sondern eine Honorierung der Leistung der Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialbereichs des vergangenen Jahres, wie dies in anderen Branchen auch erfolgt ist", so Proyer.
"Die Preise laufend zu drücken, das heißt, schlechte Arbeitsbedingungen und den Personalmangel zu fördern. ...
Quelle: ots 8.1. 2010/ ÖGB
Pressemeldung
Wien - Die so genannte "Atlasprofilax-Methode", die immer wieder von gewerblichen, nicht medizinisch befähigten Kräften zur Korrektur des vermeintlich verschobenen oder ausgerenkten ersten Halswirbels (Atlas) angeboten wird, birgt für die KonsumentInnen ein
erhebliches Gesundheitsrisiko. Dies wurde nun auch in einem Urteil des Wiener Handelsgerichts in 1. Instanz festgestellt.
Anlass war die Klage des Berufsverbandes der PhysiotherapeutInnen Österreichs, Physio Austria, gegen eine selbstständige "Energetikerin", die "Atlasprofilax-Anwendungen" mit Hilfe eines elektrischen Vibrationsmassagegerätes anbot und durchführte.
Laut medizinischem Gutachten, das im Zuge des Prozesses eingeholt wurde, handelt es sich dabei allerdings nicht um eine - wie die Bezeichnung vermuten lässt - Vorsorge- (Prophylaxe-) Methode, sondern um eine Krankenbehandlung, die "ohne vorherige Röntgenuntersuchung,
Sicherheitstests und Hinterfragen eventueller Kontraindikationen ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko" für die Behandelten darstellt. Eine solche Behandlung ist nach umfassender medizinischer Abklärung daher ÄrztInnen und nach deren Anordnung PhysiotherapeutInnen
vorbehalten und nur von diesen vorzunehmen, warnt Physio Austria.
Quelle: ots 22.12. 2009/ Physio Austria
Pressemeldung
Wien - EU-konforme Aus- und Weiterbildung bringt Österreichs Patienten wesentliche Vorteile bei der Versorgung von Handverletzungen: Qualitätsstandards und Qualitätssicherung in der Handchirurgie entscheiden bei Unfällen, Fehlbildungen, altersbedingten Verletzungen über die einwandfreie Wiederherstellung von Händen und Extremitäten. Belastende Mehrfachuntersuchungen für Patienten fallen weg und bringen Einsparungen im Gesundheitswesen.
Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer gab grünes Licht für die Spezialisierung der Handchirurgie in Österreich. Damit wird eine EU-konforme Aus- und Weiterbildung ermöglicht. Vor Ärztevertretern begründet Dr. Martin Leixnering, Sekretär der ÖGH, und Oberarzt am UKH Lorenz Böhler, Wien, weshalb diese Spezialisierung für Österreichs Fachärzte und Patienten so wichtig ist:
Durch die Spezialisierung der Handchirurgie wird diese ab 2010 verpflichtend in das Ausbildungscurriculum aufgenommen und ist im Anschluss an die Facharztausbildung in den dafür vorgesehenen Zentren für Handchirurgie zu absolvieren. Anfang 2010 werden die Richtlinien für Handchirurgische Zentren als Ausbildungsstätte seitens der ÖÄK fixiert.
"Zentren für Handchirurgie" garantieren auf Grund der hohen Patientenfrequenz sowohl die qualitativ hochwertige Versorgung durch erfahrene Fachärzte mit der Spezialisierung in Handchirurgie. Sie bieten darüber hinaus die Möglichkeiten für Forschung, Aus- und Weiterbildung und die Grundlage für Prävention und Unfallverhütung.
Qualitätssicherung bei handchirurgischer Versorgung vom Baby bis ins hohe Alter
Auf einen weiteren wichtigen Aspekt weist die weltweit anerkannte und erfahrene Plastische Chirurgin und Präsidentin der ÖGH, Univ.Prof.Dr. Hildegunde PIZA hin: Fehlbildungen an Kinderhänden sind durch gut ausgebildete und erfahrene Handchirurgen so zu korrigieren, dass sowohl die Greiffunktion als auch ein gutes ästhetisches Resultat erreicht wird. Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung ...
Quelle: ots 22.12.2009/ ÖGH - Österreichische Gesellschaft für Handchirurgie
Ausbildung Pressemeldung