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Verbindliche Zusagen der Kassen - 100 Mio. Euro aus Strukturfonds bei Einsparungen von 197 Mio. Euro vereinbart - keine Leistungskürzungen

Wien - Die Mitte Dezember von den Sozialversicherungsträgern vorgelegten und verbindlich gezeichneten Finanzziele für die Krankenkassen entsprechen den Vorgaben der Regierung. Das haben Finanzminister Josef Pröll und Gesundheitsminister Alois Stöger heute Montag gemeinsam festgestellt. Dementsprechend geben Finanz- und Gesundheitsminister heute grünes Licht für einen ambitionierten Konsolidierungskurs der Krankenkassen in den nächsten Jahren. Die Sozialversicherungsträger verpflichten sich, im Jahr 2010 Kostendämpfungen von 197 Mio. Euro zu erreichen, im Gegenzug erhalten sie die von der Regierung in Aussicht gestellten 100 Mio. Euro aus dem neu geschaffenen Kassenstrukturfonds.

Der Hauptverband und die Krankenversicherungsträger haben sich in einem umfassenden Konzept auf Finanzziele geeinigt, wobei jeder Träger ein Gesamtziel erreichen muss, welches sich aus Teilzielen in sechs Bereiche (Heilmittel, ärztliche Hilfe, Institute, Transportkosten, Heilbehelfe, Physiotherapeuten) zusammensetzt. Der "größte Brocken" bei den Kostendämpfungen wird der Bereich Heilmittel sein. Werden die Ziele erreicht, fließen die Gelder aus dem Kassenstrukturfonds. Das vom HV vorgelegte Konzept bindet alle KV-Träger mit ein, Gelder aus dem Kassenfonds bei Zielerreichung gibt es für die neun GKK. Die Aufteilung der Gelder erfolgt nach dem Versichertenanteil: die WGKK soll 23 Mio. Euro erhalten, die OÖGKK 17,5 Mio., die NÖGKK 17,3 Mio., die StGKK 13,8 Mio., die TGKK 8,3 Mio., die SGKK 6,5 Mio., die KGKK 6,3 Mio., die VGKK 4,5 Mio. und die BGKK 2,9 Mio.

Die nunmehrige Genehmigung der Ziele für 2010 löst den Zahlungsfluss der 100 Mio. Euro vom Gesundheitsministerium an den Hauptverband aus. Erreichen die Krankenkassen die ambitionierten Ziele, werden die Gelder aus dem Strukturfonds an die Gebietskrankenkassen ausgeschüttet - erstmals rückwirkend im Frühjahr 2011. Der Kassenstrukturfonds ist auf Dauer eingerichtet und jährlich zu dotieren.

Quelle: ots 18.1.2010/ Bundesministerium für Gesundheit


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