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580 News gefunden


"Wie seit kurzem bekannt ist, wird das Mitte diesen Jahres verabschiedete Gesundheitsberuferegister-Gesetz nun doch nicht in Kraft treten: zwei Bundesländer - Niederösterreich und Salzburg - haben ihr Veto eingelegt. Damit sind wieder alle Möglichkeiten offen und es muss neu verhandelt werden.

Im Juli wurde im Parlament die Gesundheitsberuferegistrierung durch die Arbeiterkammer von den Regierungsparteien beschlossen. Vom Dachverband der gehobenen medizinischen-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria), unter Präsidentin Mag.a Gabriele Jaksch, sowie den einzelnen Verbänden und auch lautstark von Physio Austria gab es von Beginn an erhebliche Vorbehalte gegen diesen Vorschlag. Vehemente Unterstützung bekam MTD-Austria dabei von Seiten der Oppositionsparteien sowie einzelnen Abgeordneten zum Nationalrat wie z.B. Claudia Durchschlag, die als selbstständige Physiotherapeutin in Oberösterreich aktiv ist.

Die massiven Bedenken führten dazu, dass eine Reihe von Abgeordneten die Zustimmung des Gesetzes im Bundesrat verweigerte, es schlussendlich jedoch trotz dieser Ablehnung und entgegen der Proteste der MTD-Berufe mit Stimmenmehrheit der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP angenommen wurde. Die bestehenden inhaltlichen und formalen Bedenken gegen das Gesetz ergaben nun in der Folge jedoch, dass die Bundesländer Niederösterreich und Salzburg ein Veto gegen das Gesetz einlegten. Es gelang damit also, die "Pausetaste zur drücken".

Physio Austria begrüßt, dass nun alles wiederoffen ist.

Silvia Mériaux-Kratochvila, Präsidentin von Physio Austria, begrüßt diese Entscheidung der Bundesländer. Konkret bedeutet diese, dass das Gesundheitsberuferegister-Gesetz in der kommenden Legislaturperiode neu verhandelt werden muss. Das Regelungsvorhaben muss den gesamten Weg des parlamentarischen Prozesses der Gesetzwerdung nunmehr nach der bevorstehenden Wahl neu durchlaufen und der parlamentarische Weg für die Gesetzwerdung muss unter der neuen Regierung von Beginn an aufgenommen werden. ...
Quelle: springermedizin.at-Newsletter 26.09.2013
Gesetz Pressemeldung

" [...] 2012 haben sich die Stadt Wien und die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) auf den Ausbau der Therapieplätze für Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung geeinigt. Die Wiener Sozialdienste haben den Auftrag erhalten zwei Zentren für Entwicklungsförderung aufzubauen und zu betreiben. Das ist in kurzer Zeit gelungen. Die Standorte in der Dresdnerstraße 47 in der Brigittenau und in der Modecenterstraße 17 in Simmering bieten für rund 1.000 Kinder und Familien Entwicklungsdiagnostik-, -förderung und Therapien an. Damit wurden die bestehenden Therapiekapazitäten verdoppelt.
[...]
Das Angebot der ZEFs als erste Anlaufstelle und langfristiger Begleiter richtet sich an Kinder, die unter schwierigen Bedingungen ins Leben gestartet sind. Unter anderem profitieren Frühgeborene, Kinder die eine schwere Geburt erlebt haben oder Auffälligkeiten in Bewegungsabläufen oder Verhalten zeigen, Neugeborene nach einer komplizierten Schwangerschaft oder Mehrlingsgeburten vom neuen Angebot der Wiener Sozialdienste. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedenster Fachrichtungen übernehmen die Entwicklungsdiagnostik der Kinder, stellen Therapien zur Verfügung und beraten die Eltern. Die modern eingerichteten und auf dem neuesten Stand therapeutisch wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgestatteten Standorte der ZEF bieten hierfür den optimalen Rahmen. Neben klassischen funktionalen Therapien wie Physiotherapie und Logopädie zählen Musik- und Psychotherapien zu den vielfältigen Fördermaßnahmen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 04.09.2013
Eröffnung Kinder Pressemeldung

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"185. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2013) und mit dem das MTD-Gesetz geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2013)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

(GuKG-Novelle 2013)

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Zeile „§ 28a … EWR-Berufszulassung“ durch die Zeile „§ 28a …EWR-Anerkennung“ ersetzt.

2. Im Inhaltsverzeichnis entfällt die Zeile „§ 65b … Individuelle Gleichhaltung“.

3. Im Inhaltsverzeichnis wird die Zeile „§ 65c … Akkreditierungsbeirat“ durch die Zeile „§ 65c … Gesundheits- und Krankenpflege-Beirat“ ersetzt.

4. § 2a Z 3 lautet:

„3. die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. Nr. L 88 vom 04.04.2011 S. 45;“

5. § 2a Z 4 bis 6 entfällt.

6. § 5 Abs. 3 lautet:

„(3) Auf Verlangen ist

1. den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen,
2. deren gesetzlichen Vertretern oder
3. Personen, die von den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen bevollmächtigt wurden, Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien zu ermöglichen.“

7. In § 15 Abs. 5 werden in Z 6 das Wort „und“ und in Z 7 der Punkt jeweils durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 8 angefügt:

„8. Anleitung und Unterweisung von Patienten sowie Personen, denen gemäß § 50a oder § 50b ÄrzteG 1998 einzelne ärztliche Tätigkeiten übertragen wurden, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung.“

8. Dem § 15 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Im Rahmen des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt, nach Maßgabe ärztlicher Anordnungen gemäß Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 07.08.2013
Gesetz Newsletter

"Während der großen Ferien bietet das therapeutische-heilpädagogische Team Kindern und Jugendlichen im AKH Wien abwechslungs- und erlebnisreiche Mitmach-Projekte.

Rollenspiele, Wellness, Brettspiele, Klettern und Tanz. Das alles veranstaltet das Team der TherapeutInnen im AKH Wien während der Sommerferien. Die Projekte werden von Physio- und ErgotherapeutInnen, LogopädInnen und SonderkindergartenpädagogInnen interdisziplinär durchgeführt. Sie dauern jeweils mehrere Tage und bieten den PatientInnen der Kinder- und Jugendpsychiatrie einen spielerischen Zugang zu therapeutischen Maßnahmen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 18.07.2013
Jugendliche Kinder

"81. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheitsqualitätsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Gesundheitsreformgesetz 2013)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
Artikel 2 Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten
Artikel 3 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977
Artikel 9 Änderung des Sonderunterstützungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Heeresversorgungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957
Artikel 12 Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
Artikel 13 Änderung des Gesundheitsqualitätsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Ärztegesetzes 1998
Artikel 15 Änderung des Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH
Artikel 16 Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen [. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 24.05.2013
Gesetz Newsletter

"Anamnese liefert noch immer die meisten Anhaltspunkte.

Bei der ADHS-Diagnose liefert die Anamnese noch immer die meisten Anhaltspunkte. Validierte Fragebögen können die Diagnose unterstützen, sollten aber nicht im Vordergrund stehen. Frühe Hinweise liefen auch motorische Kontrollstörungen.

Herrscht permanent Chaos im Kinderzimmer? Wollen andere Kinder nicht mit dem Mädchen oder Bub spielen, weil sie zu impulsiv und unberechenbar sind? Kann das Kind in der Schule keine fünf Minuten ruhig auf dem Stuhl sitzen? Solche Fragen liefern oft wichtigere Hinweise auf ein ADHS als mancher validierte Test, berichtete Prof. Dr. Martha Denckla von der Johns Hopkins Universität in Baltimore bei der Jahrestagung der amerikanischen Neurologengesellschaft AAN. Eine ausführliche und in die tiefe gehende Anamnese sei bei ADHS noch immer eines der wichtigsten Diagnosewerkzeuge. „Hierbei arbeiten wir am besten auf die altmodische Art“, so Denckla.

Validierte Fragebögen und Tests könnten zwar die Diagnose unterstützen, seien aber allenfalls als Ergänzung zu einer ausführlichen Anamnese zu sehen und würden diese nicht ersetzten. Während neuropsychologischer Tests verhalten sich die Kinder oft anders, da sie sich hier in einer anregenden, für sie oft interessanten Umgebung befinden und dann meist gut in der Lage sind, ihre Aufmerksamkeit so zu fokussieren, dass sie nicht auffallen. Wenn man schon Tests verwendet, dann solche, die die Betroffenen aus dem Konzept bringen oder mit Situationen konfrontieren, die ihnen nicht vertraut sind. Hieraus könne man noch am ehesten einen diagnostischen Nutzen ziehen. [...]"

Quelle: Annual Meeting der American Academy of Neurology (AAN), 16. – 23. März 2013, San Diego

springermedizin.de, Ärzte Woche 15/2013
© 2013 Springer-Verlag GmbH

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: springermedizin.at-Newsletter 11.04.2013
Kinder Newsletter

"Das erste Ausbildungshandbuch für Demenzbegleiter
Alle Inhalte des vom GKV Spitzenverband der Pflegekassen vorgeschriebenen Curriculums
Praxisnaher Leitfaden für zusätzliche Betreuungskräfte - aktualisiert und erweitert in 2. Auflage

Der Begleiter für Begleiter – jetzt in 2. Auflage

Mit dementen Menschen Musik hören, spazieren gehen, sich an vergangene Zeiten erinnern – wer hat dazu schon Zeit? Doch gerade für sie ist es besonders wichtig, ihre Lebenssituation durch Zuwendung zu verbessern. Dies erfordert neben Zeit und Geduld auch viel Verständnis für die Betroffenen und deren Angehörige.

Aktualisiert und praxisnah

Das bewährte Handbuch unterstützt Sie bei Ihrer sinnstiftenden und anspruchsvollen Aufgabe. Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen, um demenzkranken oder psychisch veränderten Menschen zu helfen, ihren Alltag zu bewältigen, aber auch Hinweise, wie Sie selbst mit den Anforderungen umgehen können.

Krankheitslehre – verstehen, was anders ist
Erinnerungsarbeit – mehr als nur Gedächtnistraining
Den Alltag gestalten – erhalten von noch vorhandenen Fähigkeiten
Hauswirtschaft – Menschen mit Demenz zu Hause versorgen
Betreuungsstandards – Sicherheit für die Begleiter und für die Patienten
Erste Hilfe – richtig Handeln in schwierigen Situationen u.v.m. [...]"

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 01.04.2013
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"Am Montag, 25. Februar 2013, überreichte Gesundheitsreferentin Vizebürgermeisterin Christiana Dolezal den Gesundheitspreis der Stadt Linz 2012. Dieser wurde im vergangenen Jahr bereits zum 15. Mal ausgeschrieben. Mit dem Preis sollen herausragende Leistungen im Gesundheitswesen gewürdigt werden, sowie die Motivation aller im Gesundheitsbereich Tätigen gefördert und neue Anregungen beziehungsweise Antworten auf die Probleme des Gesundheitswesens gefunden werden.

Die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung der PatientInnen, die Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der Gesundheitsberufe und -sektoren, die Verstärkung der Kommunikation und Information sowie die Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit sind Kriterien dafür. Zur Teilnahme eingeladen waren Tätige im Linzer Gesundheitswesen, Initiativen und Gruppen, die sich mit Fragen der Gesundheit beschäftigen, Schulen, Selbsthilfegruppen, Interessenvertretungen, Betriebe und Vereine, die Gesundheitsaktivitäten setzen und deren Einreichungen einen unmittelbaren Linz-Bezug aufweisen.

Insgesamt wurden 2012 18 Projekte eingereicht, davon zehn in der Prämierungskategorie „Krankenanstalten“ und acht in der Prämierungskategorie „Gesundheitseinrichtungen, Initiativen, Betriebe und Bildungseinrichtungen“. Für die Prämierung der ausgezeichneten Projekte wurden von der Stadt Linz insgesamt 6.600 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Jury hat acht PreisträgerInnen (pro Prämierungskategorie jeweils ein 1. Preis 1.200 Euro, ein 2. Preis 900 Euro, ein 3. Preis 700 Euro und ein 4. Preis 500 Euro) ausgewählt, die im Rahmen der Festveranstaltung von Vizebürgermeisterin Christiana Dolezal im Alten Rathaus die Urkunden und Geldpreise überreicht bekamen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: News aus Linz 26.02.2013
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Zitat derStandard 25. Februar 2013, 08:31:

"Ergotherapeuten adaptieren Patientenumfeld - Selbstständigkeit mit sämtlichen Hilfsmitteln ist das Ziel

Selbstständigkeit im Alltag ist für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen das höchste Ziel und die größte Hürde zugleich. Ergotherapeuten sehen es als ihre Aufgabe, die Umwelt nach den Anforderungsbedingungen von Patienten so zu adaptieren, dass sie mit so wenig Hilfe wie möglich leben können. "Dabei ist uns jedes nur erdenkliche Hilfsmittel recht", sagt Marion Hackl, Präsidentin des Bundesverbandes Ergotherapie Austria. Für sie und ihre Kolleginnen ist Kreativität oberstes Prinzip: Vom speziell adaptierten Messer, das Rheuma-Patienten das Schneiden erleichtert, bis hin zu Fernsteuerungen für Patienten im Rollstuhl, um ein Fenster öffnen zu können, ist die ergotherapeutische Bandbreite enorm. "Wir reden nicht, wir machen", sagt Hackl, und was genau, ist höchst flexibel.

Schon bei den Frühchen ist Ergotherapie wichtig, etwa um Hautkontakt zwischen Mutter und Kind zu ermöglichen, obwohl das Baby an einer Beatmungsmaschine angeschlossen ist. Auch das bewusste Setzen von Gleichgewichts- und Tastreizen fördert die Entwicklung von Frühgeborenen, sagt Hackl. [...]"

Den gesamten Standard-Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: derStandard Karin Pollack, 25. Februar 2013, 08:31
Zeitungs-Artikel


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