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"Wie seit kurzem bekannt ist, wird das Mitte diesen Jahres verabschiedete Gesundheitsberuferegister-Gesetz nun doch nicht in Kraft treten: zwei Bundesländer - Niederösterreich und Salzburg - haben ihr Veto eingelegt. Damit sind wieder alle Möglichkeiten offen und es muss neu verhandelt werden.

Im Juli wurde im Parlament die Gesundheitsberuferegistrierung durch die Arbeiterkammer von den Regierungsparteien beschlossen. Vom Dachverband der gehobenen medizinischen-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria), unter Präsidentin Mag.a Gabriele Jaksch, sowie den einzelnen Verbänden und auch lautstark von Physio Austria gab es von Beginn an erhebliche Vorbehalte gegen diesen Vorschlag. Vehemente Unterstützung bekam MTD-Austria dabei von Seiten der Oppositionsparteien sowie einzelnen Abgeordneten zum Nationalrat wie z.B. Claudia Durchschlag, die als selbstständige Physiotherapeutin in Oberösterreich aktiv ist.

Die massiven Bedenken führten dazu, dass eine Reihe von Abgeordneten die Zustimmung des Gesetzes im Bundesrat verweigerte, es schlussendlich jedoch trotz dieser Ablehnung und entgegen der Proteste der MTD-Berufe mit Stimmenmehrheit der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP angenommen wurde. Die bestehenden inhaltlichen und formalen Bedenken gegen das Gesetz ergaben nun in der Folge jedoch, dass die Bundesländer Niederösterreich und Salzburg ein Veto gegen das Gesetz einlegten. Es gelang damit also, die "Pausetaste zur drücken".

Physio Austria begrüßt, dass nun alles wiederoffen ist.

Silvia Mériaux-Kratochvila, Präsidentin von Physio Austria, begrüßt diese Entscheidung der Bundesländer. Konkret bedeutet diese, dass das Gesundheitsberuferegister-Gesetz in der kommenden Legislaturperiode neu verhandelt werden muss. Das Regelungsvorhaben muss den gesamten Weg des parlamentarischen Prozesses der Gesetzwerdung nunmehr nach der bevorstehenden Wahl neu durchlaufen und der parlamentarische Weg für die Gesetzwerdung muss unter der neuen Regierung von Beginn an aufgenommen werden. "Wir werten dies als großen Erfolg und werden uns maßgeblich dafür einsetzen, unsere Anliegen weiterhin dezidiert zu formulieren und an den entsprechenden Stellen zu deponieren. Wir werden die Chance zur Neuverhandlung, die durch das Veto der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg gegeben ist, nutzen und sagen weiterhin: Eine Registrierung der MTD-Berufe darf nicht innerhalb der Arbeiterkammer angesiedelt sein sondern in der bereits eigens dafür von MTD-Austria gegründeten RegisterGmbH." [...]"

OTS, springermedizin.at
APA – Austria Presse Agentur, 2013

Den gesamten Beitrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.springermedizin.at/artikel/36845-veto-gegen-gesun...
Quelle: springermedizin.at-Newsletter 26.09.2013


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