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News > Bedeutungsvolle Betätigung hinter Mauern und Stacheldraht: Ergotherapie in der Forensik

Wien (OTS) - „Ergotherapeut*innen in der Forensik sehen sich vor allem als Wegbereiter*innen für die Teilhabe an bedeutungsvoller Betätigung. Prinzipiell herrscht im Gefängnis Arbeitspflicht, von der jedoch viele Untergebrachte ausgeschlossen sind. Gleichzeitig hat Betätigung im Gefängnis einen sehr hohen Stellenwert. Sie schafft eine finanzielle Basis, ermöglicht Teilhabe am sozialen Leben, strukturiert den Tag und stabilisiert den oft brüchigen Selbstwert. Bedeutungsvolle Betätigung ist ein wichtiger prosozialer Faktor und verringert die Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall in ein weiteres Delikt.“

Mit diesen Worten gibt ein Ergotherapeut aus Wien einen Einblick in die ergotherapeutische Arbeit im Maßnahmenvollzug. Anlässlich des Welttags der Internationalen Strafjustiz (International Criminal Justice Day) am 17. Juli 2021 möchte Ergotherapie Austria, Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, einen wichtigen Fachbereich der Ergotherapie vorstellen.

In Österreich arbeiten Ergotherapeuten*innen in Institutionen des Maßnahmenvollzugs mit delinquenten Klient*innen, die nach § 429,4 (StPO), § 21,1 (StGB) und nach § 21,2 (StGB) untergebracht sind, bzw. mit Klient*innen, die nach § 46 (StGB) nachbetreut werden. Zu diesen Institutionen zählen u.a. Justizanstalten, psychiatrische Krankenhäuser mit forensischen Abteilungen, sowie forensische Nachbetreuungseinrichtungen.

Die Ergotherapie in der Forensik leistet innerhalb eines multidisziplinären forensischen Teams einen wichtigen Beitrag, delinquentes bzw. kriminogenes Verhalten der Untergebrachten im Alltag wahrzunehmen, einzuschätzen und zu bearbeiten, um daraus dauerhaftes prosoziales Verhalten zu etablieren. Im Fokus der Ergotherapie stehen dabei z.B. die Verbesserung der eigenverantwortlichen Handlungsfähigkeit und Selbständigkeit im Lebens- bzw. Haftalltag des*der Klient*in, das Erlernen von basalen Gruppenfähigkeiten, die Arbeit an einem realistischen Selbstbild, das Training der sozialen Kompetenzen, die Hilfestellung und Förderung bei der beruflichen Integration und Inklusion und die Befundung der Grundarbeitsfähigkeiten. Durch eine positiv erlebte Arbeits- und Betätigungssituation der Menschen im Maßnahmenvollzug sowie ein befriedigendes Interaktionserleben verbessern sich u.a. die Handlungsfähigkeit, die Selbst- und Fremdwahrnehmung, die Selbständigkeit und die Grundarbeitsfähigkeiten der Untergebrachten. Damit leistet die Ergotherapie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Rehabilitations- und Vollzugsziele. Mehr zum Fachbereich Ergotherapie in der Forensik können Sie hier nachlesen https://www.ergotherapie.at/forensik.

Rückfragen & Kontakt:

Marion Hackl, Präsidentin Ergotherapie Austria
E‐Mail: m.hackl@ergotherapie.at | Tel: 0664 455 60 22

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | ERT0001

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210716_OTS0021/bed...
Quelle: OTS0021, 16. Juli 2021, 09:00


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