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Wien (OTS) - Schulunterricht, weiterführende Bildungseinrichtungen, ein Arbeitsplatz und Freizeitaktivitäten, wie der Besuch von Theater, Konzerten oder Gottesdiensten, der wöchentliche Gang zum Friedhof oder ein Glas Wein im Lieblingslokal – das und noch vieles mehr, was für uns so selbstverständlich zu unserem alltäglichen Leben gehört, ist in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ verankert.

Viele von uns mussten erst in den letzten Monaten erfahren, wie sich der Alltag verändert, wenn man bedeutungsvollen Betätigungen nicht mehr nachkommen kann. Zahlreiche Menschen haben jedoch – unabhängig von der Corona-Pandemie – tagtäglich Schwierigkeiten, aktiv und selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Für eben jene Personen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind, gibt es die Möglichkeit der Ergotherapie. Denn das Ziel der Ergotherapie ist die Förderung, Entwicklung, Erhaltung und Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Lebensqualität. Mit ihrer Arbeit leisten Ergotherapeut*innen in Österreich einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Menschenrechte, wie in Artikel 23, 24, 26 und 27 verankert, gewahrt und gewährleistet werden können.

Eine Ergotherapeutin aus Niederösterreich beschreibt ihre Arbeit mit folgenden Worten: „Ich unterstütze Klient*innen nicht nur dabei, wieder selbstständig Dinge für ihr tägliches Leben einkaufen gehen und das Lieblingsgericht selbst kochen zu können, es geht in meiner Arbeit um viel mehr als die Betätigungen, die wir tagtäglich tun müssen. Es geht in unserem Leben und damit auch in der Ergotherapie darum, an der Gesellschaft teilzuhaben und selbstständig Entscheidungen treffen zu können, das Leben so zu gestalten, wie man es möchte. Die schönsten Momente in meinem Beruf sind die, wenn ich sehe, wie Personen nach einer Erkrankung oder nach einem Unfall wieder aufblühen. Nicht, weil sie wieder eigenständig duschen und sich selbst anziehen können, sondern, weil sie wieder das tun können, was sie wirklich möchten.“

Ergotherapeutische Behandlung weiterhin für alle Zielgruppen möglich! Als Anbieter*innen von Gesundheitsdienstleistungen arbeiten Ergotherapeut*innen auch während der Pandemie sowohl in der freien Praxis, als auch im institutionellen Bereich unter Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen und Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit ihren Patient*innen/Klient*innen weiter. Lassen Sie sich also bitte nicht verunsichern und nehmen Sie weiterhin für sich, Ihre Kinder oder Angehörigen die Ergotherapie als wichtige Leistung für die Gesundheit in Anspruch!

Rückfragen & Kontakt:

Marion Hackl, Präsidentin Ergotherapie Austria
E‐Mail: m.hackl@ergotherapie.at | Tel: 0664 455 60 22

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | ERT0001

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201209_OTS0144/uns...
Quelle: OTS0144, 9. Dez. 2020, 12:07


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