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Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) fordert die Aufnahme der Grundsätze barrierefreien Bauens in die Lehrpläne sämtlicher Berufe im Bauwesen. "Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit können mit einer Investitionssumme von 100 Millionen Euro 1.400 Arbeitsplätze geschaffen werden", ist BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf überzeugt.

Barrierefreies Planen und Bauen muss in folgenden Ausbildungsbereichen verpflichtend gelehrt werden:

* Bautechnische Lehrberufe (z.B. InstallateurInnen, FliesenlegerInnen)
* Höhere Technische Lehranstalten - HTL (Bereiche Hochbau, Innenraumgestaltung, Landschaftsarchitektur)
* Fachhochschulen - FH (Architektur, Bauingenieurwesen)
* Ausbildungsgänge zu Bauwirtschaft
* Facility Management, Immobilienwirtschaft - Universitäten (Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung)

"Schön langsam drängt die Zeit", weist der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich auf die geplante Umsetzung der Barrierefreiheit als Pflichtfach in allen einschlägigen Ausbildungen, die im "Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen" schon für 2013 vorgesehen ist, hin.

Der BSVÖ-Präsident hat daher Sozialminister Rudolf Hundstorfer sowie die BehindertensprecherInnen aller im Nationalrat vertretenen politischen Parteien in einem Schreiben aufgefordert, die Umsetzung der schon 2001 in der sogenannten "Tomar-Resolution" des Europarates, ResAP(2001)1 festgeschriebenen speziellen Ausbildung für "Design for All" im Parlament gleich nach der Sommerpause umzusetzen.

Nicht nur im Sinne der 318.000 sehbeeinträchtigen Menschen in Österreich, denn, so Wolf: "Was für alle eine wesentliche Erleichterung in der Orientierung darstellt, ermöglicht blinden und sehbeeinträchtigten Menschen überhaupt erst ein selbstbestimmtes Leben und Handeln!"

BSVÖ hat eigenes Referat für barrierefreies Bauen

Beim Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich gibt es ein eigenes Referat für barrierefreies Bauen, das von DI Doris Ossberger, zertifizierte Expertin für barrierefreies Bauen, in enger Zusammenarbeit mit Betroffenen geleitet wird [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.oebsv.at/home/453
Quelle: BSVÖ Pressemeldung vom 11.7.2012


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