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6 News gefunden


"[...] Bereits in der zweiten Auflage ist der Gesundheitsratgeber der Stadt Linz erschienen. 5.000 Exemplare des aktualisierten Nachschlagewerks sind kostenlos in den Rathäusern, Volkshäusern, Seniorenzentren, Spitälern, in der Gebietskrankenkasse und bei der Gesundheitseinrichtung Proges erhältlich. [...]"

Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter - Neues aus Linz vom 11.09.2019

"Sowohl das Gesundheitsservice der Stadt Linz als auch viele weitere Institutionen, Körperschaften und Organisationen stehen bei Bedarf den Menschen zur Seite und bieten durch die gute Zusammenarbeit eine Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau. Um einen guten Überblick über das reichhaltige Angebot zu erhalten, erstellte die Stadt Linz einen Gesundheitsratgeber. Auf mehr als 100 Seiten sind in kompaktem Format sämtliche Einrichtungen und Servicestellen übersichtlich angeführt und unabhängig vom Internet jederzeit verfügbar. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Neues aus Linz vom 10.09.2018

"Der Bereich "Gesundheit" geht mit 8. Jänner 2018 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über. Das Bundeskanzleramt übernimmt den Bereich "Frauenangelegenheiten und Gleichstellung". [...]"

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.bmgf.gv.at 8.1.2018

6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“
2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Einkommensberichte des Bundes
§ 6a.
(1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über
1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe
zu enthalten.

(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.

(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010

Ottenschlag - Das im Herbst 2008 eröffnete Lebens.Resort Ottenschlag im Waldviertel ist das erste Gesundheitszentrum für Gender-Medizin in Niederösterreich. Seit Beginn werden in einem der Leitbetriebe der Waldviertler Xundheitswelt geschlechtsspezifische Beratung und auch Packages angeboten, um den gesundheitlichen Lebensstil der Gäste zu verbessern. Dazu werden die Erkenntnisse der Gender-Medizin genutzt. Kompetenzpartnerin dafür ist Univ.-Prof. Dr. Anita Rieder vom Institut für Sozialmedizin der Medizinischen Universität Wien.

Detailliertere Informationen finden Sie unter ...
Quelle: ots 18.1. 2010/ Lebens.Resort Ottenschlag

Liebe Patchwork-InteressentInnen!

Das Patchwork-Familien-Service ist massiv von Förderkürzungen betroffen. Sowohl unsere juristischen, psychologischen, medizinischen Beratungen, Workshops und Onlineberatungen für Alleinerziehende, Besuchselternteile und Patchworkfamilien sind davon betroffen.

Der gemeinnütziger Verein ist Mitglied im Grazer Frauenrat der Stadt Graz, Netzwerk für Mütter und Väter, XING-Netzwerk, ÖPA ( Österr. Plattform für Alleinerziehende ), Steir. NGO-Plattform und Steir. Plattform für Kinderrechte.

296.000 Alleinerziehende Mütter und Väter und 84.000 Patchworkfamilien profitieren von unserem bundesweiten Engagement und Angebot.

Setzen Sie mit uns gemeinsam ein Zeichen gegen Sparmaßnahmen, die auf dem Rücken von Familien im Wandel geschehen und unterzeichnen Sie unsere Petition virtuell.

Siehe:
http://www.ipetitions.com/petition/graz-familien-im-wandel/

Ich bedanke mich im Namen unseres Teams und der hilfesuchenden Familien, die wir derzeit aufgrund zu wenig Mittel abweisen müssten! Und das auch noch zur Weihnachtszeit!

Margit Picher
GF Obfrau
Patchwork-Familien-Service ...


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