"410. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV)
Aufgrund der §§ 131b Abs. 5 Z 1, 3 und 4 und § 132a Abs. 8 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird verordnet:
1. Hauptstück Allgemeiner Teil
Anwendungsbereich
§ 1. Die Registrierkassensicherheitsverordnung regelt
1. die zur technischen Umsetzung der Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme erforderlichen technischen Merkmale
a) der Registrierkasse,
b) der Signaturerstellungseinheit,
c) der Kommunikation zwischen Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit,
2. die zusätzlichen Anforderungen an den Beleg gemäß § 132a Abs. 8 der Bundesabgabenordnung BAO, BGBl. Nr. 164/1961,
3. Einzelheiten über die Erlassung von Feststellungsbescheiden betreffend geschlossene Gesamtsysteme und
4. den Zugriff der Behörden auf die dafür erforderlichen Daten für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke. [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 177. Newsletter der BGBl.-Redaktion 14.12.2015
Gesetz Newsletter
Zitat kleinezeitung.at 05.12.2015 um 07:00 Uhr:
"Gesundheitliche Probleme wie Demenz oder Adipositas verlangen interdisziplinäre Lösungen. An der FH Kärnten arbeiten die Gesundheitsstudiengänge daher immer stärker und verschränkter zusammen [...]"
Den gesamten Artikel der Kleinen Zeitung finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.kleinezeitung.at 05.12.2015 um 07:00 Uhr
Forschung Zeitungs-Artikel
"Entdecken Sie individuelle Kommunikationswege bei Demenz!
Dieser Ratgeber hilft Angehörigen und Pflegenden, die Stärken eines demenzerkranken Menschen zu erkennen und individuelle Kommunikationswege auszuprobieren [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 01.12.2015
Newsletter
"373. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit zur Änderung der ELGA-Verordnung 2015 (ELGA-Verordnungsnovelle 2015 – ELGA-VO-Nov 2015)
Auf Grund der §§ 8 sowie 28 Abs. 2 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, in der Fassung der DSG-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 83/2013, wird Folgendes verordnet:
Die ELGA-Verordnung 2015, BGBl. II Nr. 106/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:
„2a. „Komponentenverfügbarkeit“: die Verfügbarkeit aller Funktionen einer ELGA-Komponente am Ausgang des Rechenzentrums des Betreibers.“
2. In § 2 werden nach der Z 3 folgende Z 3a und Z 3b eingefügt:
„3a. „Sicherheitstoken“: indirekt personenbezogene Datenstrukturen, die die korrekte Authentifizierung
a) bei der Zuweisung (§ 14 Abs. 2 Z 1 lit. b GTelG 2012) oder
b) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne neuerliche Identitätsprüfung gemäß § 18 Abs. 4 GTelG 2012 (§ 18 Abs. 6 GTelG 2012)
sicherstellen. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 167. Newsletter der BGBl.-Redaktion 25.11.2015
Newsletter
"[...] Der Studiengang Ergotherapie Salzburg hat am 13.11.2015 mit Jugendlichen aus dem HAYAT Hallein (eine Einrichtung zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge) und Schülerinnen und Schülern des BG/BRG Hallein in der dortigen Aula einen Begegnungsnachmittag gestaltet [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ergotherapie.at/projekt-der-fh-salzburg-zum-welttag-der-ergotherapie-2015
Zitat vorarlbergernachrichten.at 18.11.2015:
"Ergotherapeutin Barbara Violand leitet das SMO-Fachzentrum für Rehabilitation in Bürs.
Bürs. Hannes erlitt im Juli dieses Jahres einen Schlaganfall. „Ich habe sehr viel gearbeitet und mir zu wenig Zeit für mich genommen“, glaubt er, dass Stress der Grund dafür war, dass ihn der Schlag traf. Der 55-jährige Bludenzer hatte Glück im Unglück. Er überlebte. Außerdem verschwand nach einer OP die halbseitige Lähmung seines Körpers. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.vorarlbergernachrichten.at 18.11.2015
Zeitungs-Artikel
Zitat kleinezeitung.at 14.11.2015 um 16:21 Uhr:
"Im Hermann-Gmeiner-Zentrum im SOS-Kinderdorf Moosburg werden Flüchtlings- und Migrantenkindern sowie heimischen Kindern betreut, die psychische Probleme haben. Die Warteliste ist lang. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.kleinezeitung.at 14.11.2015 um 16:21 Uhr
Kinder Zeitschrift
"1. Allgemeines
Der nachstehende Erlass regelt die zu beachtenden Kriterien und Details bei
der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO),
und die Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen,
wobei insbesondere auf die durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 erfolgten Änderungen Bezug genommen wird. Dies betrifft auch die gemäß der §§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1, 2, 3 und 4 sowie § 132a Abs. 8 BAO ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungen), bei der Registrierkassenpflicht (Registrierkassensicherheitsverordnung - RKSV, derzeit als Notifizierungsentwurf veröffentlicht) und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 - BarUV 2015). [...]"
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Quelle: www.bmf.gv.at vom 12.11.2015
"Dieses Praxis- und Fortbildungsbuch erklärt das Behandlungskonzept für facio-orale Störungen bei allen Altersgruppen nach Kay Coombes. Das Therapiekonzept ist in jeder Rehabilitationsphase von der Intensivstation über die Stroke Unit und die Frührehabilitation bis zur ambulanten Rehabilitation bei allen Schweregraden der Störung anwendbar. Behandlungsansätze für Schluckstörungen, Atmung, Sprechen und Stimme, Mundhygiene sowie Trachealkanülen-Management werden praxisnah anhand von Illustrationen aufgezeigt. [...]"
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Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 02.11.2015
"Die Autorinnen geben einen übersichtlichen und kompakten Einblick in die Fragen, was genau man unter „sozial kompetentem Verhalten“ versteht, wie sich soziale Kompetenz entwickelt und wodurch sie beeinflussbar ist. Zu den Entwicklungsaufgaben in der Kindheit und Jugend zählt neben der körperlichen und geistigen auch die Entwicklung einer sozialen Kompetenz. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 02.11.2015
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