Mit Blindenschrift und verbesserten Bürgerkarten-Funktionen
St. Pölten (OTS) - Fünf Jahre nach der Einführung der e-card kommt es zur ersten großen Tauschaktion. Dabei werden österreichweit rund vier Millionen neue e-cards ausgegeben. Der Grund: Die Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) ist begrenzt. Die neuen Karten werden mit Braille-Schrift markiert, um Sehbehinderten zu helfen.
Insgesamt 8,55 Millionen e-cards wurden seit Mai 2005 ausgegeben. Nun steht ein großer Genenerationswechsel auf dem Programm. Ab April werden in NÖ rund 560.000 neue Karten ausgeschickt. Sie ersetzen e-cards, bei denen heuer die EKVK abläuft, deren Gültigkeitsdauer wegen internationaler Verträge begrenzt ist. Laut Plan werden die neuen Karten nach Postleitzahlen gestaffelt zwischen April und September zugestellt. Die neue e card bekommen alle Personen, deren EKVK im laufenden Jahr ungültig wird.
Die neue Generation der e-card wurde in zwei Punkten verbessert: die Braille-Prägung und der Einsatz eines neuen Schlüssels zum Einsatz als Bürgerkarte.
Die Braille-Schrift erleichtert es sehbehinderten Personen, die e-card unter anderen Karten mit gleichem Format zu finden. Mit einem kurzen Griff über die Oberfläche der Karte können die erhabenen Buchstaben "SV" in Braille-Schrift ertastet werden. Die e-card ist damit bei einem Arztbesuch rasch zur Hand. Die Braille-Prägung lehnt sich an internationale Standards an und wurde mit dem Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband abgestimmt. Die e-card ist österreichweit die erste Karte, die diesen Service bietet.
Neuer Schlüssel
Der Einsatz eines Schlüssels der neuesten Generation lässt eine flexiblere Gestaltung der Bürgerkartenanwendungen zu. Die Möglichkeit eines sogenannten RSA-Schlüssels für die Signatur erlaubt nun auch Mailsignaturen. Eine freigeschaltete Bürgerkartenfunktion auf der alten Karte kann nicht automatisch auf die neue Karte übertragen werden. Der Antrag kann aber innerhalb von drei Monaten nach Ablaufen der alten Karte bequem von zu Hause erledigt werden.
Sicher in den Urlaub
In den EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz schützt die Europäische Krankenversicherungskarte. Gültig ist sie nur, wenn sie mit den Daten des Versicherten ausgefüllt ist. Leider wird oft auch eine gültige EKVK von Ärzten nicht akzeptiert. Für Kroatien, die Türkei, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro braucht man weiterhin einen Auslandskrankenschein. In allen übrigen Staaten müssen die Kosten zuerst selbst bezahlt werden, um zu Hause - zumindest zum Teil - ersetzt zu werden.
Quelle: ots/ NÖGKK 7.4. 2010
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