"483. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch in Betracht kommenden Rollen sowie die qualitativen Mindestanforderungen für Verschlüsselung und elektronische Signaturen festgelegt werden – Gesundheitstelematikverordnung 2012 (GTelV 2012)
Auf Grund des § 28 Abs. 1 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, wird verordnet:
§ 1. Bei der elektronischen Weitergabe von Gesundheitsdaten haben Gesundheitsdiensteanbieter ausschließlich die Rollen gemäß Anlage 1 zu verwenden.
§ 2. Die in Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des § 6 GTelG 2012 (Vertraulichkeit).
§ 3. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.12.2012
Gesetz
"Wien, 2012-12-13 – Vier von fünf österreichischen Haushalten (79%) verfügten laut Statistik Austria zum Befragungszeitpunkt (April bis Juni 2012) über einen Internetzugang. 80% der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt.
79% aller Haushalte haben einen Internetzugang
Innerhalb der vergangenen zehn Jahre hat sich der Anteil der Haushalte mit Internetzugang mehr als verdoppelt und stieg von 34% im Jahr 2002 auf 79% im Jahr 2012. Gegenwärtig haben vier von fünf österreichischen Haushalten Internetzugang.
Die Hälfte der Haushalte ohne Internetzugang sind Einpersonenhaushalte (50%), wobei es sich zum Großteil um alleinlebende Frauen im höheren Erwachsenenalter handelt: Beinahe drei Viertel (73%) sind 55 Jahre und älter, bei fast zwei Drittel der Einpersonenhaushalte ohne Internet handelt es sich um alleinlebende Frauen. Nahezu die Hälfte der Haushalte ohne Internetzugang haben ein Haushalteinkommen, das im unteren Einkommensviertel liegt (46%).
77% der Haushalte ohne Internetzugang wollen keinen
Mehr als drei Viertel der Haushalte ohne Internetzugang (77%) wollten einen solchen laut eigenen Aussagen auch nicht. Als weitere Gründe für fehlenden Internetzugang wurden genannt (Mehrfachangaben möglich): fehlende Kenntnisse (29% der Haushalte ohne Internet), das Internet wird anderswo genutzt (17%), zu hohe Anschaffungs- bzw. laufende Kosten (jeweils 16%) bzw. Datenschutz- oder Sicherheitsbedenken (14%).
Vier von fünf Personen nutzen das Internet
80% der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt. Die Nutzung ist dabei stark von Alter und Geschlecht abhängig: 96% der unter 45-Jährigen nutzten das Internet, bei den 65- bis 74-Jährigen waren es lediglich 38%. Gleichzeitig hat sich aber gerade in dieser Altersgruppe der Anteil an Internetnutzerinnen und Internetnutzern seit 2002 mehr als verzehnfacht. ...
Quelle: www.statistik.at 19.12.2012
"[...] Humorvoll geschrieben und bestückt mit zahlreichen Beispielen bietet dieses heitere und zugleich lehrreiche Werk einen Überblick über die unterschiedlichen Bereiche der Gedächtnisforschung und Methoden zur Steigerung der Gedächtnisleistung.
Überraschende Resultate aus zahlreichen psychologischen Experimenten räumen auf mit falschen Vorstellungen zum Gedächtnistraining und verbinden somit wissenschaftliche Erkenntnisse mit anschaulichen und unterhaltsamen, für die Alltagspraxis tauglichen Strategien. [...]"
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Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 17.12.2012
Newsletter
" Wien (OTS) - "Dass Reformen im Gesundheitssystem angebracht sind, pfeifen die Spatzen seit Jahrzehnten von den Dächern. Auch der Wunsch nach Aufwertung des niedergelassenen Bereiches und nach Profilbildungen in Spitälern ist alles andere als neu", äußert sich der Grüne Gesundheitssprecher, Kurt Grünewald, kritisch zu den Aussagen der Verhandler über die Gesundheitsreform. "Ich kann dem Präsidenten des Hauptverbandes nur Recht geben, dass die noch offenen Punkte in den Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Kassen ganz zentrale sind. Die besten Ideen nützen aber nichts und bleiben Papier, wenn man sich nicht über verbindliche Finanzierungspläne einigt und klare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten festschreibt. Die Expertise der Länder in der ambulanten Versorgung ist nicht überwältigend und die Kassen haben zu wenig Mitsprache in den defizitären Krankenanstalten. Kostenverschiebungen von einem Bereich in einen anderen sind keine volkswirtschaftlichen Ersparnisse", gibt Grünewald zu bedenken.
Grünewald sieht die Äußerungen, dass die Kassen nun großteils saniert wären sehr kritisch. "Es gibt klare Daten und Fakten, dass trotz eines guten Gesundheitssystems noch zahlreiche Versorgungsdefizite existieren, die massive Probleme aufwerfen und ganze PatientInnengruppen diskriminieren. Da gibt es den unwürdigen Streit um die Finanzierung der Hospizversorgung und peinliche Schwachstellen in der Kinder- und Jugendheilkunde. Die Psychiatriereform vollzieht sich nur langsam und Psychotherapie auf Krankenschein können nur halb so viele Menschen in Anspruch nehmen wie sie eigentlich benötigen würden. Schwächen in der Rehabilitation und Prävention sind evident. Deshalb werden sich hier budgetäre Lücken auftun, die bislang peinlichst verschwiegen wurden", hält Grünewald fest.
"Es wäre hoch an der Zeit, dass die Verhandler hinter dem Vorhang hervortreten und dem Parlament wie den Betroffenen konkrete Pläne der Umsetzung und Finanzierung vorlegen. Pro und kontra der Verhandlungsergebnisse ...
Quelle: OTS0205 5 II 0315 FMB0004 Di, 11.Dez 2012
"Derzeit sind österreichische Firmen wieder verstärkt mit Angeboten für Eintragungen in Nachschlagewerken konfrontiert, die per Fax oder E-Mail an österreichische Firmen versandt bzw. auch telefonisch beworben werden. Nur bei genauerer Prüfung erkennt man, dass es sich hier um völlig unbekannte Verzeichnisse handelt, die mit seriösen Anbietern wie z. B. HEROLD Business Data, Herausgeber der österreichischen Telefonbücher und Gelben Seiten als Printausgabe, online unter HEROLD.at oder auch am Handy, nichts zu tun haben. Mit der Unterschrift geht man meist mehrjährige Verträge ein und verpflichtet sich zu beträchtlichen Zahlungen.
Die schriftlichen oder telefonischen Angebote sind immer nach demselben Muster aufgebaut: dem Empfänger wird eine Einschaltung in einem Branchenverzeichnis bzw. Firmenbuch angeboten. Eine Verwechslungsgefahr mit anerkannten Anbietern ist dabei durchaus gewünscht und wird mit Namen insbesondere in Verbindung mit den Begriffen „Gelbe Seiten", „Gelbes Branchenbuch", „Firmenverzeichnis" oder sogar Bestandteilen des Firmennamens bekannter Anbieter unterstützt. [...]"
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Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 48/2012
"In den letzten Wochen liefen die Vorbereitungen für den Weihnachtsbasar im Pflegewohnhaus Meidlung auf Hochtouren. Die betagten BewohnerInnen fertigten Weihnachtssterne, Engel aus Teigwaren, Seidenbilder, kunstvolle Kerzen und vieles mehr an. "In unseren Ergotherapiestunden gab es selten so viele fleißige BewohnerInnen, die ihrer Kreativität freien Lauf ließen", erzählt Christa Wutschitz, Direktorin des Pflegewohnhauses Meidling. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 10.12.2012
Newsletter Pressemeldung
Unsere Technik hat die vor 2 Jahren neu eingeführte IntelliSense-Suche nun um wichtige Features erweitert :-)
IntelliSense bedeutet: bereits beim Eintippen werden passende Suchergebnisse und besonders häufig gesuchte Begriffe "intelligent" vorgeschlagen.
► bestNET.KundInnen mit Bildeintrag werden jetzt in der IntelliSense-Suche mit einer kleinen Version des Fotos angezeigt.
Mit IntelliSense ausgestattet sind nun auch die Stichwortsuchen in folgenden Bereichen:
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"(Wien, 23. Oktober 2012) Ein Schlaganfall verändert das Leben von 20.000 Österreichern pro Jahr. Doch nicht nur für Patienten ist nach dem Schlaganfall alles anders. Wenn Aktiviitäten des täglichen Lebens wie Körperpflege, Essen oder Anziehen nicht mehr selbstständig möglich sind, steht auch das Leben der Angehörigen Kopf. Die Broschüre "Wieder zu Hause und alles anders" stellt Tipps rund um die selbstständigkeitsfördernde Pflege von Schlaganfallpatienten zusammen [...]"
Weitere Infos sowie die Broschüre zum Download finde Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ergoaustria.at/oeffentlicher-bereich/pressebereich/ 25.10.2012
Info-Material
"Der Begriff Ergotherapie ist für viele Menschen schwer greifbar, das Wissen über die
Therapie in der österreichischen Bevölkerung ist teils noch sehr gering. Auch die Abgrenzung
zu bzw. Kombination und unterstützende Wirkung mit anderen Therapien ist kaum bekannt.
Eine Befragung (2011) von rund 300 Personen, die keine direkten Berührungspunkte mit
Ergotherapie haben, zeigt, dass nur knapp 50 Prozent die genauen Inhalte und Nutzen der
Therapie kennen.
Um Menschen einen einfachen Ein‐ und Überblick in die Ergotherapie zu geben, hat Ergo
Austria, der Bundesverband der ErgotherapeutInnen Österreichs, einen Patienten‐Folder
entwickelt. In einer Kombination aus Texten und Illustrationen werden Inhalte,
Anwendungsgebiete, Ablauf und Kosten der Ergotherapie unkompliziert dargestellt und dem
Leser vermittelt. Der Folder wird im Rahmen der Aktivitäten rund um den Tag der
Ergotherapie am 24. Oktober an Arztpraxen (Allgemeinmediziner und Neurologen) versandt
sowie zum Download unter http://www.ergoaustria.at/oeffentlicher‐bereich/pressebereich/
frei zur Verfügung stehen."
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie den Folder zum Download: ...
Quelle: www.ergoaustria.at Presseinformation 25.10.2012
Info-Material
"89. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsübersicht
Artikel 1 - Medizinische Assistenzberufe-Gesetz
Artikel 2 - Änderung des MTF-SHD-G
Artikel 3 - Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
Artikel 4 - Änderung des MTD-Gesetzes
Artikel 5 - Änderung des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes
Artikel 6 - Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes
Artikel 7 - Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes
Artikel 8 - Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Artikel 9 - Änderung des Berufsreifeprüfungsgesetzes
Artikel 10 - Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983 [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 25.09.2012
Gesetz