Scharfer Protest gegen geplanten schlechten Kollektivvertrag in pro mente-ZentrenWien (OTS) - VertreterInnen der Berufsverbände der Gesundheitsberufe, BÖP, MTD-Austria, ÖBVP und ÖGKV, protestieren entschieden gegen eine von den pro mente Reha-Zentren geplante Einführung eines schlechteren Kollektivvertrages.Im Rahmen einer großen Expansion von pro mente Reha soll für alle Neueinstellungen der Kollektivvertrag für private Kur- und Reha-Anstalten eingeführt werden, was einer Schlechterstellung aller der oben genannten Gesundheitsberufe gleichkommen würde.Dieser Kollektivvertrag, der in allen bestehenden Einrichtungen privater Betreiber und gewinnorientierten Gesundheitskonzernen gilt, wird von den BerufsvereinigungsvertreterInnen mit seinem schlechten Tarif grundsätzlich abgelehnt. Hier wird auch großer Handlungsbedarf bei der zuständigen Gewerkschaft Vida gesehen. In einem offenen Brief an den langjährigen Chef dieser Gewerkschaft und nunmehrigen Präsidenten der Bundesarbeitskammer Rudolf Kaske sowie an ÖGB-Präsident Erich Foglar wird daher die sofortige Aufnahme von Kollektivvertragsverhandlungen gefordert. Es gehe nicht an, dass die Gehaltstabelle mit einem Einstiegsgehalt sogar unter dem von den meisten politischen Parteien aktuell gefordertem Mindestbruttogehalt von 1.500 Euro liegt.Alle MitarbeiterInnen in den Reha-Zentren tragen große Verantwortung und die Tätigkeit ist als physisch und psychisch sehr belastend einzustufen. Dieser Leistung wird mit den Gehältern in keiner Weise Rechnung getragen.Wird von pro mente Reha beim Bau einer neuen Einrichtung in Wien und beim Ausbau bestehender Häuser sowie bei Neueinstellungen österreichweit auf diesen privaten Kollektivvertrag umgestellt, würden neue KollegInnen bei gleicher Arbeit in vielen Fällen um 600 bis 1.000 Euro brutto monatlich weniger verdienen. Dies entzweit nicht nur die Belegschaft, sondern hat auch Auswirkungen auf die PatientInnensicherheit. Die VertreterInnen der Gesundheitsberufe begrüßen diesbezüglich ...
Quelle: OTS0103, 22. Sep. 2017, 11:59
Pressemeldung
"Schulkinder. Die Wiener Ergotherapeutin Sandra Mocker kritisiert den Bewegungsmangel der Kinder, zu schwere Schultaschen und die daraus resultierenden Fehlhaltungen [...]"Sandra Mocker Philip Klepeisz, Ärzte Woche 35/2017© 2017 Springer-Verlag GmbHDen gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: springermedizin.at-Newsletter 31.08.2017
Kinder Newsletter Zeitungs-Artikel
Zitat: www.tips.at, 09.08.2017 16:25 Uhr"ROHRBACH-BERG. Die Berufe der medizinisch-technischen Dienste stellen wir in den nächsten Wochen in den Tips vor. Dieses Mal geht es um die Ergotherapeuten, die Patienten zu mehr Selbständigkeit verhelfen [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.tips.at, 09.08.2017 16:25 Uhr
Zeitungs-Artikel
"131. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017)Der Nationalrat hat beschlossen:InhaltsverzeichnisArtikel 1 Bundesgesetz über die Primärversorgung in PrimärversorgungseinheitenArtikel 2 Änderung des Gesundheits-ZielsteuerungsgesetzesArtikel 3 Änderung des Allgemeinen SozialversicherungsgesetzesArtikel 4 Änderung des Gewerblichen SozialversicherungsgesetzesArtikel 5 Änderung des Bauern-SozialversicherungsgesetzesArtikel 6 Änderung des Beamten- Kranken- und UnfallversicherungsgesetzesArtikel 7 Änderung des UnterbringungsgesetzesArtikel 8 Änderung des Krankenanstalten- und KuranstaltengesetzesArtikel 9 Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012Artikel 10 Änderung des Gesundheits- und KrankenpflegegesetzesArtikel 11 Änderung des HebammengesetzesArtikel 12 Änderung des Medizinische Assistenzberufe-GesetzesArtikel 13 Änderung des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes [...]"Das gesamte Bundesgesetz finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 113. Newsletter der BGBl.-Redaktion, 03.08.2017
Gesetz Newsletter
Zitat: Tips, 19.07.2017 16:55 Uhr"ROHRBACH-BERG. Neben Ärzten und diplomiertem Pflegepersonal spielen die medizinisch-technischen Dienste (MTD) eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Patienten im Rohrbacher Krankenhaus [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: tips.at 19.07.2017 16:55 Uhr
Zeitungs-Artikel
"Wien erhält ein neues Rehabilitationsangebot. Die Rehaklinik Wien Baumgarten hat am Dienstag offiziell das neue Zentrum für neurologische Rehabilitation eröffnet. Mit nun insgesamt 222 Betten für Orthopädie und Neurologie ist die Rehaklinik Wien Baumgarten die größte stationäre Rehabilitation Wiens [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 18.07.2017
Eröffnung Pressemeldung
Stadt Klagenfurt Presse-Aussendung 01.06.2017:"Erstmals startet in zwei Klagenfurter Pflichtschulen das Pilotprojekt „Schulkind leicht gemacht – Ergotherapie in Schulen“ der Fachhochschule Kärnten mit möglichen Unterstützungsangeboten für Kinder der ersten Schulstufe.Der Schulstart stellt für Kinder und Eltern eine große Herausforderung dar. Der Übergang vom Kindergarten in den Schulalltag ist ein großer Schritt, Bildungsreferentin Ruth Feistritzer zeigt sich daher sehr erfreut über die neue Kooperation mit der Fachhochschule Kärnten. Ziel des Pilotprojektes ist es, die Rollenerfüllung als Schulkind und dadurch die Bewältigung des Schulalltags zu gewährleisten. Umgesetzt wird die Idee in Zusammenarbeit mit dem Bildungsbereich der Stadt Klagenfurt am Wörthersee und zwei städtischen Volksschulen (VS1 und VS13).Der Studiengang Ergotherapie erarbeitet auf Basis einer systematischen Literaturrecherche sowie einer Bedarfsanalyse in den teilnehmenden Volksschulen gesundheitsförderliche Maßnahmen durch schulbasierte Ergotherapie, die über die Dauer eines Schuljahres erfolgt." ...
Quelle: Stadt Klagenfurt Presse-Aussendung 01.06.2017
Pressemeldung Schule
Zitat: derstandard.at 20. Mai 2017, 07:00"[...] Vertreter der österreichischen Verbände für Psychotherapie, Krankenpflege und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste fordern multiprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Medizinern und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen in der Primärversorgung. Eine gesetzliche Verankerung im neuen Bundesgesetz sei dringend notwendig [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: derstandard.at 20. Mai 2017, 07:00
Zeitungs-Artikel
"Seit dem 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht. Ab dem 1.4.2017 gilt zudem die Verpflichtung, Aufzeichnungen einer Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen Dazu bedarf es einer Registrierkasse, die der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) entspricht und einer Implementierung des ebenso vorgeschriebenen Manipulationsschutzes, sowie der Registrierung der Einrichtungen über FinanzOnline und einer erfolgreichen Startbelegprüfung.Wird dieser gesetzlichen Verpflichtung vorsätzlich nicht rechtzeitig nachgekommen, droht nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes eine Geldstrafe von bis zu € 5.000. Ob eine vorsätzliche Nichterfüllung der Verpflichtung, eine manipulationsgeschützte Registrierkasse zu verwenden, vorliegt oder nicht, ist im Einzelfall von der Abgabenhörde zu prüfen und auch zu beweisen.Kein Vorsatz?Nach Ansicht des Finanzministeriums kann von einer vorsätzlichen Nichtbeachtung nicht ausgegangen werden, wenn der Unternehmer- über eine Registrierkasse verfügt, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllt,- Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt und- zumindest glaubhaft macht, dass er die RKSV-konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 bereits beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in seiner Sphäre gelegen ist.Bei einem derart gelagerten Sachverhalt kann nach Ansicht der Finanz daher von einer Strafe abgesehen werden.Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung ohne VerzugKann somit der gesetzlichen Verpflichtung zur Implementierung eines Manipulationsschutzes für die Registrierkasse etwa nur aufgrund von Lieferengpässen der Registrierkassenhändler nicht rechtzeitig bis zum 1.4.2017 nachgekommen werden, wird in der Regel von der Verhängung einer Strafe abgesehen.Dennoch ist zu beachten, dass Straffreiheit nur dann eintreten ...
Quelle: http://www.huebner.at/infos-download/aktuelle-news/detail/article/registrierkasse-vorsaetzliche-nichtbeachtung-des-manipulationsschutzes.html 27.04.2017
"54. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2017)Der Nationalrat hat beschlossen:Artikel 1 Änderung des Gesundheitsberuferegister-GesetzesDas Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, wird wie folgt geändert:1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt der Eintrag „§ 23 … Berufsunterbrechung“.2. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 26 … Bestandsregistrierung“ folgender Eintrag eingefügt: „§ 26a Entscheidungsfrist“3. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 28 … Strafbestimmungen“ folgender Eintrag eingefügt: „§ 28a Gebühren und Verwaltungsabgaben“4. In § 4 Abs. 6 entfällt der erste Satz; folgende Sätze werden angefügt:„Die Erteilung der Zugriffsberechtigungen ist durch die Registrierungsbehörden nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen auf dessen Verlangen zu übermitteln.“ [...]"Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 61. Newsletter der BGBl.-Redaktion 25.04.2017
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