Wiener Schule für Kunsttherapie
26.4.24, 18:30 - 21:00
 
KUNSTTHERAPIE IN DER TRAUERBEGLEITUNG MIT KINDERN UND JUGENDLICHEN
 
 

 

Dozentin: Hanna Nöthig

Der schmerzliche Verlust, die Sehnsucht nach dem Verstorbenen, ist wie das Eintreten in eine „aus den Fugen geratene Welt“, in der nichts mehr ist, wie es war. Man fühlt sich „aus der Zeit gefallen“, aus Ordnungen der Kontinuität, der Geborgenheit, einer sinnhaften Welt.


Wie erleben Kleinkinder, Kinder, Jugendliche Trauer und Tod? Auf welche Weise bietet Kunsttherapie „Containing“ in der Trauer? Welche Rolle spielt das „Magische Denken“?


Was kann das Abtauchen in Bilderwelten für Kinder bedeuten?
„Ich fühl etwas, was Du nicht siehst“... so kommen Kinder zu mir ins Atelier und suchen spielerisch, malerisch, gestalterisch ihre Gefühle und Gedanken auf, um neu zu ordnen, was aus den Fugen geraten ist. 

 

Veranstaltung über Zoom.


Hanna Nöthig

Dipl.Kunsttherapeutin (Berlin Weißensee), Psychoonkologie (WPO), Kl. Trauerbegleiterin (A.i.a.), Supervisorin in der KTh (Berlin Weißensee)

 

Hochschulabschluss Malerei (Basel, Schweiz) und Bühnenbild (London, U.K.)

 

Langjährige Weiterbildung in Achtsamkeitsbasierten Therapieverfahren: Transpersonale Leibarbeit, Yoga und Meditation

 

Aktuelle Arbeitsfelder: Zusammenarbeit mit „Alles ist anders“ Verein f. Kinder- und Jugendlichentrauer, Freiburg TrauerLebenFreiburg - Trauergruppen mit jungen Erwachsenen, Freiburg SweetPowerPainting- Jahresgruppen mit ehem. onkol erkrankten Erwachsenen d. Uniklinik Freiburg

 

Kunsttherapie in der Psychosomatik: Reha-Klinik Hausbaden, Badenweiler 


Zeit: 18:30 - 21:00
Kosten: 85 €
1 EH Theorie und 1,4 EH Selbsterfahrung

 

Anmeldung:  wsk@kunsttherapie-schule.at

 

 

Storno- und Haftungsbedingungen: Bei Rücktritt von der Anmeldung ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des Betrages, ab dem 3. Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme an der Veranstaltung die gesamte Seminargebühr als Stornogebühr einbehalten. Jede/r Teilnehmer/In handelt eigenverantwortlich und entscheidet für sich selbst inwieweit er/sie sich auf die angebotene Prozesse einlässt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit wird nicht gehaftet