Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

News > Informationen zur Nostrifikation

"Je nach Gesundheitsberuf sind die Österreichischen Fachhochschulen oder die jeweiligen Ämter der Landesregierungen für die Nostrifikation (Nostrifizierung) zuständig.

- Sie haben eine Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz erfolgreich absolviert?

- Sie besitzen ein Drittlanddiplom und sind in einem EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz zur Ausübung des entsprechenden Gesundheitsberufs berechtigt und verfügen über weniger als drei Jahre Berufstätigkeit in diesem Bereich im Hoheitsgebiet dieses Staates? [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Berufe/Anerkennung/In...
Quelle: BMG RSS Feed: Schwerpunkte 28.06.2016


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung